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Mittel zur Verhinderung von Befall durch Pilze, Insekten und auch Feuer. Als Holzschutzmittel gelten anorganische Salzgemische mit Chrom-, Bor- und Fluorkomponenten sowie Kupfer- und Arsenverbindungen. Auch lösemittelhaltige Präparate als Imprägnierung und Grundierung sowie Lasuren sind Holzschutzmittel, wenn sie Fungizide und Insektizide enthalten. Auch Teeröle, wie z. B. Carbolineum, gelten als Holzschutzmittel.
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